ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERUNGEN Von: 

Poelman B.V. Mit Sitz und Geschäftsadresse: Professor Asserweg 4, 5144 NC Waalwijk, Niederlande (im Folgenden: „Poelman B.V.“)


Inhalt: 

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen 

Artikel 2 – Geltungsbereich 

Artikel 3 – Angebot und Auftragsbestätigung 

Artikel 4 – Lieferung 

Artikel 5 – Lieferzeit 

Artikel 6 – Teillieferungen 

Artikel 7 – Technische Anforderungen 

Artikel 8 – Muster und Modelle 

Artikel 9 – Auflösung und Aussetzung des Vertrages 

Artikel 10 – Gewährleistung 

Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt 

Artikel 12 – Mängel und Rügefristen 

Artikel 13 – Preise und Preisänderungen 

Artikel 14 – Zahlungen 

Artikel 15 – Kreditzuschlag 

Artikel 16 – Inkassokosten 

Artikel 17 – Haftung 

Artikel 18 – Höhere Gewalt 

Artikel 19 – Stornierung 

Artikel 20 – Gerichtsstand 

Artikel 21 – Anwendbares Recht 

Artikel 22 – Änderungen und Hinterlegung der Bedingungen



Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Käufer“ jeden Kunden, der im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt.

Artikel 2 – Geltungsbereich

A. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen Poelman B.V. und dem Käufer, sofern deren Geltung von Poelman B.V. erklärt wurde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

B. Sie gelten ebenfalls für Verträge, bei denen zur Durchführung Dritte eingeschaltet werden. 

C. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Artikel 3 – Angebot und Auftragsbestätigung

A. Alle Angebote sind freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. 

B. Abweichungen in der Annahmeerklärung des Käufers binden Poelman B.V. nicht (abweichend von Art. 6:225 Abs. 2 BW). 

C. Liefertermine und sonstige Leistungsfristen in Bestätigungen sind unverbindlich. 

D. Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und etwaiger behördlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben. 

E. Bei Sammelaufträgen ist Poelman B.V. nicht verpflichtet, Teilmengen zu Teilpreisen zu liefern. f. Angebote gelten nicht automatisch für Folgeaufträge.

Artikel 4 – Lieferung

A. Lieferung erfolgt mangels abweichender Vereinbarung ab Werk (ex works). 

B. Geringfügige Mengenabweichungen von ±2 % berechtigen nicht zu Beanstandungen. 

C. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung anzunehmen. 

D. Bei Annahmeverzug lagert die Ware auf Gefahr und Kosten des Käufers.

Artikel 5 – Lieferzeit

A. Lieferfristen sind unverbindlich. 

B. Der Käufer muss Poelman B.V. schriftlich in Verzug setzen. 

C. Die Lieferzeit beginnt erst nach vollständigem Eingang aller zur Ausführung erforderlichen Informationen. 

D. Adressänderungen sind Poelman B.V. unverzüglich mitzuteilen.

Artikel 6 – Teillieferungen

Poelman B.V. ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung eigenständigen Wert hat. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Artikel 7 – Technische Anforderungen

A. Poelman B.V. haftet nicht für die Einhaltung ausländischer technischer Normen, sofern nicht vorab ausdrücklich vereinbart. 

B. Abweichende technische Anforderungen sind vor Vertragsschluss mitzuteilen.

Artikel 8 – Muster und Modelle

Muster dienen lediglich der Veranschaulichung. Abweichungen sind zulässig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

Artikel 9 – Auflösung und Aussetzung

A. Poelman B.V. kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn:

  1. Anhaltspunkte bestehen, dass der Käufer seine Pflichten nicht erfüllen wird (z. B. Insolvenz).
  2. Der Käufer angeforderte Sicherheiten nicht stellt.

B. Bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand kann Poelman B.V. den Vertrag auflösen. c. Teilweise erbrachte Leistungen können separat abgerechnet werden, wenn sie einen eigenen Wert haben.

Artikel 10 – Gewährleistung

A. Die Ware ist für den zugesicherten Zeitraum frei von Konstruktions-, Material- und Fertigungsfehlern.

B. Mangelhafte Ware wird nachgebessert oder ersetzt.  

C. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Nichtbeachtung von Anweisungen entfällt die Gewährleistung. 

D. Für Fremderzeugnisse gilt ausschließlich die Herstellergarantie. 

E. Gewährleistungsrechte bestehen nur bei vollständiger Bezahlung.

 

Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt

A. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Poelman B.V. 

B. Vor vollständiger Bezahlung ist es dem Käufer untersagt, die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen; eine Weiterveräußerung ist lediglich im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zulässig. 

C. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit der gebotenen Sorgfalt zu verwahren und als Eigentum der Poelman B.V. eindeutig kenntlich zu machen. 

D. Im Falle des Zahlungsverzugs oder bei begründetem Verdacht einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist Poelman B.V. berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren herauszuverlangen. 

E. Die Geltendmachung weiterer Rechte durch Poelman B.V. bleibt unberührt. 

F. Im Falle der Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt eine Gutschrift an den Käufer in Höhe des erzielbaren Marktwerts unter Abzug etwaiger damit verbundener Kosten. 

G. Der Käufer ist verpflichtet, Poelman B.V. unverzüglich über sämtliche Umstände zu unterrichten, die auf eine drohende Insolvenz oder vergleichbare Entwicklungen hinweisen. 

H. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt findet Anwendung, sodass dieser auch auf bereits bezahlte Waren erstreckt wird, sofern diese noch im Eigentum von Poelman B.V. stehen.

Artikel 12 – Mängel und Rügefristen

A. Der Käufer hat die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen. 

B. Offensichtliche Mängel sind binnen 2 Tagen schriftlich zu rügen. 

C. Verdeckte Mängel binnen 2 Wochen nach Entdeckung. 

D. Bei verspäteter Rüge entfällt der Anspruch auf Nacherfüllung oder Schadenersatz. 

E. Rücksendungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung. 

F. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Vertragsschluss.

Artikel 13 – Preise und Preisänderungen

A. Preise verstehen sich:

  1. in Euro
  2. zzgl. MwSt.
  3. basierend auf Mindestmengen
  4. auf Grundlage vereinbarter Incoterms

B. Bei erheblichen Kostensteigerungen (z. B. Rohstoffe, Währungen, Löhne) sind Preisänderungen zulässig.

Artikel 14 – Zahlungen

A. Zahlungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. 

B. Nach Ablauf ist der Käufer in Verzug und schuldet Verzugszinsen sowie Inkassokosten. 

C. Bei Insolvenz werden sämtliche Forderungen sofort fällig. 

D. Keine Verrechnung oder Zurückbehaltung zulässig. 

E. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die älteste Forderung verrechnet.

 

Artikel 15 – Kreditzuschlag

Poelman B.V. kann einen Kreditzuschlag von 3 % erheben, der bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen entfällt.

Artikel 16 – Inkassokosten

A. Der Käufer trägt folgende Inkassokosten: • 15 % auf die ersten €6.500 • 10 % auf die nächsten €6.500 • 8 % auf die nächsten €19.500 • 5 % auf die nächsten €97.500 • 3 % auf darüber hinausgehende Beträge 

B. Höhere tatsächliche Inkassokosten können geltend gemacht werden, wenn sie angemessen sind.

Artikel 17 – Haftung

A. Für Mängel gilt ausschließlich die Regelung in Artikel 10. 

B. Poelman B.V. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

C. Die Haftung ist auf die Versicherungsleistung beschränkt. 

D. Ohne Versicherungsschutz ist die Haftung auf den Rechnungswert des betroffenen Vertragsteils beschränkt.

Artikel 18 – Höhere Gewalt

A. Als höhere Gewalt gelten alle außerhalb des Einflussbereichs von Poelman B.V. liegenden Umstände, u. a. Streiks. 

B. Dauert die höhere Gewalt länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag auflösen. 

C. Bereits erbrachte Teilleistungen werden gesondert abgerechnet.

Artikel 19 – Stornierung

A. Stornierung ≥ 90 Tage vor Lieferung: 25 % des Auftragswertes 

B. Stornierung 60–90 Tage vor Lieferung: 50 % 

C. Stornierung < 60 Tage vor Lieferung: 100 %

Artikel 20 – Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Poelman B.V.

Artikel 21 – Anwendbares Recht

A. Auf alle Verträge zwischen Poelman B.V. und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. 

B. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 22 – Änderungen und Hinterlegung

A. Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer in Tilburg hinterlegt. 

B. Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Fassung bzw. die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Version.